Vermittlungsbedingungen

Sehr geehrte Kunde,

die nachstehenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam in den Vertrag einbezogen, im Falle Ihres Buchungsauftrages Inhalt des zwischen uns, der Firma Azur Freizeit GmbH, Kesselstraße 36, 70327 Stuttgart, Tel.: 0711/4093500, Fax.: 0711/4093480, nachstehend  "Azur" abgekürzt, und Ihnen zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Bitte lesen diese daher sorgfältig durch.

1. Stellung und Leistungen von Azur,
Anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. Azur bietet in Ihrem Prospekt die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Mietverträgen mit den im Prospekt, bzw. dem Internetangebot benannten Eigentümern/Betreiber, der Einfachheit halber nachstehend "Vermieter" genannt,  an. Azur hat daher  lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümern/Betreiber, soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 651a Abs. 2 BGB nichts anderes ergibt. 
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die für den Vertragspartner maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.

2. Buchungsablauf
2.1. Die Buchung kann telefonisch, per eMail, Internet oder schriftlich mit dem Buchungsformular von Azur erfolgen.
2.2 Mit der Buchung bietet der Kunde dem Vermieter des Objekts, vertreten durch Azur, den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben im Prospekt und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.  
2.3 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen (bei Buchungen kürzer als 1 Woche vor Belegungsbeginn bereits mit der telefonischen) Buchungsbestätigung zustande, welche Azur als Vertreter des Vermieters erteilt.

3.  Zahlungsabwicklung, Kaution, Rücktritt
3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt diese 30 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch € 70,- pro Buchung und ist innerhalb von 7 Tagen an uns zu bezahlen, wobei uns der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Beachten Sie die Überweisungszeiten! Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. 
3.4. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn auf unser Konto zu überweisen. 
3.6 Der Vermieter kann durch Azur als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die eventuell mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen mit der Maßgabe, dass es Ihnen unbenommen bleibt, dem Vermieter nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere als die geltend gemachten Pauschalen angefallen sind:
a) bis 45 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises,
    mindestens jedoch Euro 70,00 pro Buchung
b) ab 44 Tage vor Mietbeginn 40% des Gesamtspreises
c) ab 29 Tage vor Mietbeginn 60% des Gesamtspreises
d) ab 7 Tage vor Mietbeginn 90% des Gesamtspreises

3.9 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.


7. Einreisebestimmungen
Azur erteilt entsprechende Auskünfte nach allgemein zugänglichen Unterlagen und den Auskünften der vermittelten Leistungsträger, ohne spezielle Erkundigungspflicht und davon ausgehend, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Es gilt § 676 Bürgerliches Gesetzbuch. Für Reisen nach Italien genügt ein gültiger Personalausweis.

9. Haftung
9.2 Die vertragliche Haftung von Azur als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von Azur weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Azur für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

10. Obliegenheiten gegenüber dem Eigentümer/Vermieter
10.1 Azur weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie nach dem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter, bzw. dessen Beauftragten vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Sie riskieren sonst den Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Vermieter.
10.3 Das Vertragsobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
10.4 Bei Buchungen von Unterkünften ist das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln, und dem Eigentümer/Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
10.5 Sie sind dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die Reinigung umfasst: Küche in Ordnung bringen, Fußböden Staubsaugen bzw. fegen und feucht wischen, Putzen der Sanitäreinrichtungen, Fenster putzen, Staub wischen, Spiegel und ggf. Wände reinigen, Sand und andere "Fremdkörper" aus Couch und Betten entfernen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen. Der Kühlschrank muss abgetaut und geöffnet werden. In vielen Häusern kann die Endreinigung (Abwischen der Kücheneinrichtung, Abwaschen von Geschirr, Küchengegenständen und -geräten muss immer der  Mieter selbst) gegen Zahlung einer Gebühr vom Vermieter übernommen werden. Wird das Objekt nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist der Vermieter berechtigt, die entstehenden Kosten für die Endreinigung von der Kaution einzubehalten.

10.7Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist, in der Buchungsbestätigung entsprechend vermerkt ist und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind. Betten, Sofas und Poolräume sind den Zweibeinern vorbehalten.

10.8. Bei Buchungen von Campingaufenthalten sind eventuelle Nebenkosten bzw. Zusatzkosten, welche außer dem in den Angeboten beschriebenen Leistungen benötigt oder mitgebracht werden, vor Ort zum jeweils gültigen Tarif laut Aushang zu bezahlen (z.B. Zusatzzelte, Haustiere, Strom, etc.). Dies gilt auch für Einzelleistungen, welche bei der Buchung nicht mit angegeben wurden. Im Falle einer Überbelegung des gebuchten Stellplatzes behält sich der Vermieter den Rücktritt vom Vertrage vor. Dies v.a. dann, wenn zusätzliche Personen mitgebracht werden, der Stellplatz mit 2 Familien belegt werden soll oder zusätzlicher Stellplatzbedarf notwendig wird, da weitere Zelte oder Fahrzeuge bei der Buchung nicht mit angegeben wurden.

11. Ausschlussfrist, Verjährung
11.1. Sämtliche Ansprüche gegenüber Azur aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber Azur innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich  vereinbarten letzten Aufenthaltstag gegenüber Azur geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.
11.2. Ansprüche gegen Azur - ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung - verjähren in 1 Jahr ab dem vertraglichen Aufenthaltsende. Hat der Kunde solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung gemäß § 207 BGB gehemmt.
11.3 Der Kunde kann Azur nur an deren Sitz verklagen.
11.4 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Azur und Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung
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© Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004
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AZUR Freizeit GmbH • Kesselstr.36 • D-70327 Stuttgart
Telefon: (0711) 4093-500
Telefax: (0711) 4093-580
E-Mail: info@azur-freizeit.de
Geschäftsführer: Herr Michael Frank und Herr Oliver Frank
Handelsregister; Stuttgart, HRB 720332
AZUR ist Mitglied im
Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V. (VDFA)


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