Vermittlungsbedingungen

Sehr geehrte Kunde,
die nachstehenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam in den Vertrag einbezogen, im Falle Ihres Buchungsauftrages Inhalt des zwischen
uns, der Firma Azur Freizeit GmbH, Kesselstraße 36, 70327 Stuttgart, Tel.: 0711/4093500, Fax.: 0711/4093480, nachstehend „AZUR“ abgekürzt, und Ihnen zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Bitte lesen diese daher sorgfältig durch.

1. Stellung und Leistungen von AZUR, Anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. AZUR bietet in Ihrem Prospekt die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Mietverträgen mit den im Prospekt, bzw. dem Internetangebot benannten Eigentümern/Betreiber, der Einfachheit halber nachstehend „Vermieter“ genannt, an. AZUR hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümern/Betreiber, soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 651a Abs. 2 BGB nichts anderes ergibt.
1.2. Die Rechte und Pflichten von AZUR ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die für den Vertragspartner maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.
1.4. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde Vermieter enthalten werden diese Vereinbarungen durch AZUR als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen.
2. Buchungsablauf
2.1. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen
bestätigt Azur den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
2.2. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Vermieter des Objekts, vertreten durch AZUR, den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben im Prospekt und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
2.3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen (bei Buchungen kürzer als 1 Woche vor Belegungsbeginn bereits mit der telefonischen) Buchungsbestätigung zustande, welche AZUR als Vertreter des Vermieters erteilt.

3. Zahlungsabwicklung, Rücktritt
3.1. AZUR ist hinsichtlich der Anzahlungen und bezüglich Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigte des Vermieters.
3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt diese 30 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch € 70,- pro Buchung und ist innerhalb von 7 Tagen an AZUR als Inkassobevollmächtigten des Vermieters AZUR zu bezahlen, wobei AZUR der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Die Überweisungszeiten sind zu beachten! Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
3.3. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn an AZUR als Inkassobevollmächtigten des Vermieters auf deren Konto zu überweisen.
3.4. Erfolgen Anzahlung und Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Fälligkeiten so ist AZUR, soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Erbringung der vereinbarten Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, berechtigt, namens und in Vollmacht des Vermieters nach Mahnung mit Fristsetzung dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden pauschalierte Rücktrittskosten gemäß Ziff. 3.7 zu berechnen.
3.5. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten
Objekts bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches
Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.
3.6. Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen mit
in- und ausländischen Vermietern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
Dem Kunden wird jedoch bei den von AZUR vermittelten Verträgen durch den Vermieter ein Rücktrittsrecht eingeräumt, welches schriftlich ausgeübt werden sollte und an AZUR zu richten ist.
3.7. Der Vermieter kann durch AZUR als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die eventuell mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt sind.
a) bis 45 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises, mindestens jedoch Euro 70,00 pro Buchung
b) 44 Tage vor Mietbeginn 40% des Gesamtspreises
c) ab 29 Tage vor Mietbeginn 60% des Gesamtspreises
d) ab 7 Tage vor Mietbeginn 90% des Gesamtspreises
3.8. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Vermieter gegenüber AZUR nachzuweisen, dass dem Vermieter keine oder wesentlich geringerer Kosten als die vorstehend aufgeführten Pauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
3.9 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

4. Rücktritt durch den Vermieter
4.1. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Vermieter, vertreten durch AZUR, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart.
4.2. Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder AZUR als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn der Kunde oder seine Mitreisenden sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von AZUR zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.
6. Kaution
6.1. Die nachfolgenden Vereinbarungen zur Kaution werden ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter getroffen. Ein Rechts- oder Vertragsverhältnis kommt bezüglich der Kautionsleistung zwischen dem Kunden und AZUR nicht zu Stande.
6.2. Bei Schlüsselübergabe ist eine Kaution zu hinterlegen, deren Höhe sich aus der Buchungsbestätigung ergibt.
6.3. Die Höhe der Kaution und die Zahlung (an AZUR als  Inkassobevollmächtigten des Vermieters oder vor Ort) ergibt sich ebenfalls aus der Objektbeschreibung oder der Buchungsbestätigung.
6.4. Die Kaution dient zur Deckung von Nebenkosten für Energieverbrauch und Endreinigung. Weist das Objekt bei der Rückgabe von Ihnen zu vertretende Schäden auf, ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, dafür entstehende Kosten gleichfalls von der Kaution in Abzug zu bringen. Dem Kunden bleiben im Falle einer solchen Verrechnung Einwendungen gegen den Anspruch und entsprechende Rückforderungen ausdrücklich vorbehalten.
6.5. Der Rest aus der Kaution wird, sobald das Objekt vom Besitzer oder seinem Vertreter als ordentlich übergeben an AZUR gemeldet sowie sämtliche entstandenen Nebenkosten oder Schäden beglichen sind, unverzüglich zurückbezahlt.
7. Einreisebestimmungen
AZUR erteilt entsprechende Auskünfte nach allgemein zugänglichen Unterlagen und den Auskünften der vermittelten Leistungsträger, ohne spezielle Erkundigungspflicht und davon ausgehend, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Es gilt § 676 Bürgerliches Gesetzbuch. Für Reisen nach Italien genügt ein gültiger Personalausweis.
8. Obliegenheiten des Kunden gegenüber AZUR , Haftung von AZUR
8.1. Mängel der Vermittlungsleistung von AZUR sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
8.2. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit AZUR zur Abhilfe in der Lage gewesen wäre.
8.3. Die vertragliche Haftung von AZUR als Vermittler aus dem  Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von AZUR weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder AZUR für einen Schaden
allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich
ist.
9. Obliegenheiten gegenüber dem Eigentümer/Vermieter bei Ferienobjekten
9.1. AZUR weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde nach dem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter, bzw. dessen Beauftragten vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Auf das Risiko des Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Vermieter bei einer nicht unverschuldet unterbliebenen Mängelanzeige wird ausdrücklich hingewiesen.
9.2. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen
keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich Ihres Verschuldens
 der Nichtverschuldens entstehen, sind solche Schäden, die der Kunde beim Bezug des Ferienobjekts oder später feststellt, gegenüber dem Vermieter, bzw. örtlichen Bevollmächtigten unverzüglich auch dann anzuzeigen, wenn solche Schäden nicht vom Kunden verursacht wurden oder für diesen nicht störend sind.
9.3. Das Vertragsobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter
berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
9.4. Bei Buchungen von Ferienobjekten ist das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Der Kunde verpflichtet
sich, zugleich für seine Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln, und dem Eigentümer/Vermieter alle Schäden und Mängel während der  Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
9.5. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen.
9.6. Die dem Kunden obliegende Reinigung umfasst:
a) Küche in Ordnung bringen,
b) Fußböden Staubsaugen bzw. fegen und feucht wischen,
c) Putzen der Sanitäreinrichtungen,
d) Fenster putzen,
e) Staub wischen, Spiegel und ggf. Wände reinigen,
f) Sand und andere "Fremdkörper" aus Couch und Betten entfernen.
g) Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen.
h) Der Kühlschrank muss abgetaut und geöffnet werden.
9.7. In vielen Häusern kann die Endreinigung (Abwischen der Kücheneinrichtung, Abwaschen von Geschirr, Küchengegenständen und -geräten muss immer der Mieter selbst) gegen Zahlung eines Entgelts vom Vermieter übernommen werden. Wird das Objekt nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist der Vermieter berechtigt, die entstehenden Kosten für die Endreinigung von der Kaution einzubehalten.
9.8. Der Kunde ist weiter verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
9.9. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung
des Objekts vorgesehen ist, in der Buchungsbestätigung entsprechend vermerkt ist und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind. Betten, Sofas und Poolräume sind den Zweibeinern vorbehalten.
10. Obliegenheiten bei Campingaufenthalten
10.1. Bei Buchungen von Campingaufenthalten sind eventuelle Nebenkosten
bzw. Zusatzkosten, welche außer dem in den Angeboten beschriebenen Leistungen benötigt oder mitgebracht werden, vor Ort zum jeweils gültigen Tarif laut Aushang zu bezahlen (z.B. Zusatzzelte, Haustiere, Strom, etc.).
10.2. Dies gilt auch für Einzelleistungen, welche bei der Buchung nicht mit angegeben wurden.
10.3. Im Falle einer Überbelegung des gebuchten Stellplatzes behält sich der Vermieter den Rücktritt vom Vertrage vor. Dies insbesondere dann, wenn zusätzliche Personen mitgebracht werden, der Stellplatz mit 2 Familien belegt werden soll oder zusätzlicher Stellplatzbedarf notwendig wird, weil weitere Zelte oder Fahrzeuge bei der Buchung nicht mit angegeben wurden.
11. Ausschlussfrist für Ansprüche gegenüber AZUR, Verjährung von Ansprüchen an AZUR
11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Vermittlungsleistungen gegenüber AZUR hat der Kunde gegenüber AZUR innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag gegenüber AZUR geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen
der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.
11.2. Ansprüche gegen AZUR - ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung - verjähren in 1 Jahr ab dem vertraglichen Aufenthaltsende. Hat der Kunde solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung gemäß § 207 BGB gehemmt.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1. Soweit dem keine zwingenden internationalen oder europarechtlichen
Vorschriften entgegenstehen, gelten für das anzuwendende Recht und die Gerichtsstand ausschließlich die nachfolgenden Bestimmungen.
12.2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und AZUR findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.3. Der Kunde kann AZUR nur an deren Sitz verklagen.
12.4. Für Klagen von AZUR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von AZUR maßgebend.
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RA Noll, Stuttgart, 2004 - 2007
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AZUR Freizeit GmbH • Kesselstr.36 • 70327 Stuttgart • Deutschland
Telefon: (0711) 4093-500
Telefax: (0711) 4093-580
E-Mail: info(at)azur-freizeit.de
Geschäftsführer: Oliver Frank, Michael Frank
Handelsregister beim AG Stuttgart, HRA 720332
AZUR ist Mitglied im
Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V. (VDFA)

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